A A A

»
Startseite|Ö.G.V|Die Gutachter

ÖGV-GUTACHTER 

 

  • wird man nur auf Einladung des Vorstandes und bei Einstimmigkeit der Vorstandsmitglieder über die Aufnahme,
  • unter Nachweis von zwei Bürgen, welche bereits Mitglied des Verbandes sind,
  • nach Vorlage eines dem Fachgebiet entsprechenden Ausbildungsnachweises oder besonderer einschlägiger Kenntnisse auf einem Fachgebiet,
  • unter Nachweis einer mindestens 5 jährigen Branchenzugehörigkeit sowie einer seriösen Tätigkeit innerhalb dieser unter Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Unbescholtenheit.

 

ÖGV-Gutachter verpflichten sich zur kontinuierlichen Weiterbildung in den jeweils einschlägigen Gebieten, um ihr Wissen stets

 

auf dem neuesten Stand zu halten, zur Zusammenarbeit und zum Erfahrungsaustausch untereinander, sowie zur Wahrung der

 

Interessen des Verbandes.